BAUMKONTROLLE
Diese Sicherheitsüberprüfung von Einzelbäumen und Beständen wird nach entsprechenden ÖNORMEN und FLL-Richtlinien als visuelle Kontrolle vom Boden aus durchgeführt und mithilfe einer Software dokumentiert.
Laut § 1319 ABGB haften Baumbesitzer für einen Schaden, der durch die mangelhafte Beschaffenheit eines Baumes verursacht wurde. Diese Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht wird durch eine Baumsicherheitsüberprüfung und daraus erfolgende Herstellung der Verkehrssicherheit erfüllt.
Bei Unfällen und Schäden, die durch Bäume verursacht werden, stellt sich regelmäßig die Frage nach ihrer Vorhersehbarkeit. Im Gegensatz zu technischen Bauwerken sind Bäume lebende Organismen, deren verkehrsgefährdende Risiken schwerer abzuschätzen sind.
Um die Verkehrssicherheit von Bäumen aufrechtzuerhalten und Schäden an Personen oder Sachen zu verhindern, sind regelmäßige Kontrollen notwendig.
Die visuelle Kontrolle erfolgt in wiederkehrenden Intervallen nach Entwicklungsstufe, Gefährdungspotenzial und Zustand des Baumes, üblicherweise 1x pro Jahr.
Der Baum wird nummeriert, seine Stammdaten erfasst, sowie das Baumumfeld und der Standraum. Weiters wird seine Funktion und Entwicklungsstufe bewertet, die Vitalität und der aktuelle Zustand von Stammfuß, Stamm, Kronenansatz und Krone beurteilt.
Geprüft werden auch Gesundheit, Verkehrssicherheit und Erhaltungswürdigkeit.
Zur Herstellung der Verkehrssicherheit wird der erforderliche Handlungsbedarf nach Priorität verordnet, darüber hinaus die Art und Erfordernis weiterführender Untersuchungen festgelegt.
Nach Durchführung dieser Maßnahmen im entsprechenden Zeitrahmen, wird die Haftung für den Baum bis zur nächsten Kontrolle übernommen.